Wir wenden die 3G-Regel an

Ab Heute gilt in unseren Geschäftsräumen sowie bei Beratungs- oder Besichtigungsterminen vor Ort die sogenannte 3G-Regel. Das bedeutet, dass wir Sie vorläufig nur noch unter Vorlage eines offiziell anerkannten Nachweises bedienen können.

Diese Vorkehrung dient Ihrem sowie unserem Schutz und ist ein wichtiger Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Rückkehr in einen geregelten Alltag. Uns liegt die Gesundheit unserer Kunden, Partner und Mitarbeitenden sehr am Herzen, weshalb wir die Einführung der neuen Regelungen nicht nur begrüßen, sondern auch konsequent umsetzen. 

Bitte halten Sie daher unbedingt einen der folgenden Nachweise bereit, wenn Sie unser Büro aufsuchen oder zu einem Termin erscheinen:

Geimpft:
Zweit- oder Auffrischimpfung liegt mindestens 15 Tage zurück.
(→ digitales Zertifikat oder Impfausweis)

Genesen:
Infektion maximal 6 Monate, mindestens jedoch 28 Tage her.
(→ Positives PCR-Testergebnis)

Getestet:
Der Test wurde innerhalb der vergangenen 48h in einem anerkannten Testzentrum durchgeführt
(→ Testzertifikat „Negativ“)

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes bleibt bei uns weiterhin obligatorisch.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass das gesamte Team von Christiane Bartz Immobilien vollständig und nachweislich geimpft ist.

Welche Nachweise werden anerkannt?

N

digitales grünes Impfzertifikat

N

Impfausweis

N

PCR-Testnachweis über durchgestandene Erkrankung

N

max. 48h altes negatives Testergebnis

Weitere Informationen zu den Nachweisen finden Sie hier: → Infektionsschutz.de [EXTERN]