Wir wenden die 2G-Regel an

Ab Heute gilt in unseren Geschäftsräumen sowie bei Beratungs- oder Besichtigungsterminen vor Ort die 2G-Regel. Das bedeutet, dass wir Sie vorläufig nur noch unter Vorlage eines offiziell anerkannten Nachweises bedienen werden.

Diese Vorkehrung dient Ihrem sowie unserem Schutz und ist ein wichtiger Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Rückkehr in einen geregelten Alltag. Uns liegt die Gesundheit unserer Kunden, Partner und Mitarbeitenden sehr am Herzen, weshalb wir die Einführung der neuen Regelungen nicht nur begrüßen, sondern auch konsequent umsetzen. 

Bitte halten Sie neben Ihrem gültigen Personalausweis daher unbedingt einen der folgenden Nachweise bereit, wenn Sie unser Büro aufsuchen oder zu einem Termin erscheinen:

Geimpft:
Zweit- oder Auffrischimpfung liegt mindestens 15 Tage zurück.
(→ digitales Zertifikat oder Impfausweis)

Genesen:
Infektion maximal 6 Monate, mindestens jedoch 28 Tage her.
(→ Positives PCR-Testergebnis)

Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP2-Maske bleibt bei uns weiterhin obligatorisch.

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass das gesamte Team von Christiane Bartz Immobilien vollständig und nachweislich geimpft ist.

Welche Nachweise werden anerkannt?

N

digitales Impfzertifikat oder Impfausweis

N

PCR-Testnachweis über durchgestandene Erkrankung

Weitere Informationen zu den Nachweisen finden Sie hier: → Infektionsschutz.de [EXTERN]